Gesetze regeln unser Zusammenleben, vom Jugendschutz bis zum Mindestlohn. Bevor ein Bundesgesetz gilt, durchläuft es mehrere Stationen. Hier lernst du den Weg Schritt für Schritt.
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Daniel Ott · So entstehen diese Seiten
Vorschlagen dürfen die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat.
Beschließen: Der Bundestag berät in drei Lesungen und stimmt ab. Der Bundesrat wirkt mit.
In Kraft: Der Bundespräsident unterschreibt, das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
| Station | Was passiert |
|---|---|
| Einbringen | Die meisten Entwürfe kommen von der Bundesregierung. Auch der Bundesrat oder Abgeordnete können Entwürfe einbringen, Abgeordnete als Fraktion oder mit mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags. |
| Erste Lesung | Der Bundestag bespricht den Entwurf und gibt ihn an die Ausschüsse. |
| Ausschuss | Fachleute aus den Fraktionen beraten, hören Sachverständige an und ändern den Entwurf oft. |
| Zweite und dritte Lesung | Debatte, Änderungsanträge und Schlussabstimmung im Plenum |
| Bundesrat | Die Länder wirken mit. Er kann den Text nicht selbst ändern, aber zustimmen, Einspruch einlegen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. |
| Ausfertigung | Kanzlerin oder Kanzler und die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister unterschreiben mit. Der Bundespräsident prüft, ob das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist, und unterschreibt. |
| Verkündung | Das Gesetz erscheint im Bundesgesetzblatt. Ist nichts anderes bestimmt, gilt es ab dem 14. Tag danach. |
| Art | Rolle des Bundesrats |
|---|---|
| Zustimmungsgesetz | Betrifft es die Länder besonders, zum Beispiel ihre Finanzen oder Verwaltung, muss der Bundesrat zustimmen. Sonst scheitert das Gesetz. |
| Einspruchsgesetz | Der Bundesrat kann Einspruch einlegen. Der Bundestag kann ihn mit absoluter Mehrheit überstimmen. |
Bei Streit kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Darin sitzen Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat und suchen einen Kompromiss.
Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat.
Quellen: Bundestag: Weg der Gesetzgebung
Antwort eintippen oder antippen, dann „Prüfen“. Erst ein Hinweis, die Lösung erst nach einem eigenen Versuch. Zahlen ohne Einheit, Wörter in normaler Rechtschreibung.