In einer Demokratie bestimmen die Bürgerinnen und Bürger durch Wahlen, wer sie vertritt. Hier lernst du, wie die Bundestagswahl funktioniert und was der Bundestag macht.
Wahlgrundsätze: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Zwei Stimmen: Die Erststimme gilt einer Person, die Zweitstimme einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung.
Bundestag: 630 Abgeordnete, gewählt für vier Jahre. Er beschließt Gesetze und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Die fünf Wahlgrundsätze
Grundsatz
Bedeutung
allgemein
Alle deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren dürfen wählen.
unmittelbar
Die Stimme geht direkt an Personen und Parteien, ohne Zwischenstufe.
frei
Niemand darf dich unter Druck setzen, wie du wählst.
gleich
Jede Stimme zählt gleich viel.
geheim
Niemand darf erfahren, wie du gewählt hast.
Die Grundsätze stehen in Artikel 38 des Grundgesetzes.
Erststimme und Zweitstimme
Links wählst du eine Person aus deinem Wahlkreis, rechts eine Partei. Die Namen sind erfunden.
Mit der Erststimme wählst du eine Person aus deinem Wahlkreis. Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei. Sie entscheidet, wie viele der 630 Sitze eine Partei bekommt.
Seit der Wahlrechtsreform von 2023 gilt die Zweitstimmendeckung: Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach den Zweitstimmen Sitze zustehen, bekommen die Wahlkreissieger mit den schwächsten Ergebnissen keinen Sitz.
Eine Partei kommt nur in den Bundestag, wenn sie mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhält oder mindestens drei Wahlkreise gewinnt (Grundmandatsklausel).
Wer darf wählen?
Wahl
Wahlalter
Bundestagswahl
ab 18
Europawahl
ab 16
Landtagswahl
je nach Land ab 16 oder ab 18, zum Beispiel ab 16 in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Kommunalwahl
in vielen Ländern ab 16
Was der Bundestag macht
Er beschließt Gesetze und den Haushalt, also wofür der Staat Geld ausgibt.
Er wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Er kontrolliert die Regierung, zum Beispiel mit Fragen und Untersuchungsausschüssen.
Er ist zusammen mit Vertretern der Länder Teil der Bundesversammlung, die das Staatsoberhaupt wählt. Die nächste Bundesversammlung tritt am 30. Januar 2027 zusammen.
Haben Parteien zusammen mehr als die Hälfte der Sitze, können sie eine Koalition bilden und die Regierung stellen. Die anderen Parteien bilden die Opposition.
Erststimme für wichtiger halten: Die Zweitstimme entscheidet über die Zahl der Sitze.
„Gleich“ und „allgemein“ verwechseln: Allgemein heißt, alle dürfen wählen. Gleich heißt, jede Stimme zählt gleich.
Glauben, ein Wahlkreissieg reiche immer für einen Sitz: Seit 2023 nur, wenn er durch Zweitstimmen gedeckt ist.
Bundestag und Bundesrat verwechseln: Im Bundestag sitzen gewählte Abgeordnete, im Bundesrat Vertreter der Länderregierungen.
Regierung und Parlament gleichsetzen: Der Bundestag kontrolliert die Regierung.
Jetzt üben: 20 Aufgaben mit Sofort-Kontrolle
Antwort eintippen oder antippen, dann „Prüfen“. Erst ein Hinweis, die Lösung erst nach einem eigenen Versuch. Zahlen ohne Einheit, Wörter in normaler Rechtschreibung.
Für Eltern
So können Sie begleiten
Nehmen Sie Ihr Kind bei der nächsten Wahl mit ins Wahllokal und zeigen Sie den Ablauf.
Erklären Sie den Stimmzettel, ohne eine Wahlempfehlung zu geben.
Viele Schulen machen bei der Juniorwahl mit. Fragen Sie nach, ob Ihr Kind teilnehmen kann.