Jeder Mensch hat Rechte, einfach weil er ein Mensch ist. Kinder haben zusätzlich eigene Rechte, weil sie besonderen Schutz brauchen. Hier lernst du, wo diese Rechte stehen und was sie bedeuten.
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Daniel Ott · So entstehen diese Seiten
Menschenrechte: 1948 haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen.
Grundrechte: Im Grundgesetz stehen sie in den Artikeln 1 bis 19. Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Kinderrechte: Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992.
Nach den schrecklichen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs beschlossen die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie hat 30 Artikel. Darin stehen zum Beispiel das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Sklaverei, Meinungsfreiheit und das Recht auf Bildung. Der 10. Dezember ist heute der Tag der Menschenrechte.
In Deutschland stehen die wichtigsten Rechte als Grundrechte im Grundgesetz, zum Beispiel die Würde des Menschen (Artikel 1), die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3), die Meinungsfreiheit (Artikel 5) und das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte (Artikel 16a).
Am 20. November 1989 beschlossen die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es gilt für alle Menschen unter 18 und hat 54 Artikel. Deutschland hat es 1992 übernommen und 2010 letzte Vorbehalte zurückgenommen.
| Grundprinzip | Bedeutung |
|---|---|
| Nichtdiskriminierung | Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal woher sie kommen, welches Geschlecht oder welche Religion sie haben. |
| Vorrang des Kindeswohls | Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. |
| Leben und Entwicklung | Jedes Kind hat das Recht zu leben und sich gut zu entwickeln. |
| Beteiligung | Kinder dürfen ihre Meinung sagen, und sie muss berücksichtigt werden. |
In Deutschland haben Kinder seit 2000 ausdrücklich ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 BGB). Ob Kinderrechte zusätzlich ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, wird seit Jahren diskutiert. Bisher stehen sie dort nicht.
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Quellen: bpb: Kinderrechte ins Grundgesetz · LpB Baden-Württemberg: Kinderrechte im Grundgesetz
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