Manche Kinder üben viel und machen trotzdem auffallend viele Fehler beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Dann kann eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS, Legasthenie) oder eine Rechenstörung (Dyskalkulie) dahinterstecken. Diese Seite erklärt die Wege – eine Diagnose kann sie nicht ersetzen.
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Daniel Ott · So entstehen diese Seiten
Ansprechen: zuerst die Lehrkraft. Die Schule beobachtet, testet in vielen Ländern selbst und berät.
Abklären: eine Störung im engeren Sinn stellt eine Fachstelle fest, zum Beispiel die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Regeln: Nachteilsausgleich und Notenschutz sind Ländersache. Für Lesen und Rechtschreiben ist mehr geregelt als für Rechnen.
| Lesen und Rechtschreiben | Rechnen |
|---|---|
| Liest auch nach Übung sehr langsam und stockend, versteht wenig vom Gelesenen. | Zählt noch lange an den Fingern, auch bei kleinen Aufgaben. |
| Schreibt dasselbe Wort mehrmals unterschiedlich falsch. | Hat kein Gefühl für Größen: 80 und 8 wirken ähnlich groß. |
| Lässt Buchstaben aus, vertauscht oder ergänzt sie. | Verwechselt Rechenzeichen oder Stellen, etwa 43 und 34. |
| Abschreiben gelingt deutlich besser als freies Schreiben. | Auswendig gelernte Aufgaben sind am nächsten Tag wieder weg. |
Einzelne Punkte kommen bei vielen Kindern vor. Aufmerksam werden sollten Sie, wenn mehrere zusammenkommen, über Monate bleiben und das Kind in anderen Fächern deutlich besser zurechtkommt. Bitte keine Selbstdiagnose: Auch Sehen, Hören, Konzentration oder fehlende Übung können ähnliche Spuren hinterlassen.
Für die ärztliche Diagnostik gibt es wissenschaftliche Leitlinien (S3-Leitlinien zur Lese-/Rechtschreibstörung und zur Rechenstörung, derzeit in Überarbeitung). Eine Lerntherapie bezahlen Krankenkassen in der Regel nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt die Kosten (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII), wenn zusätzlich eine seelische Beeinträchtigung droht.
| Nachteilsausgleich | Notenschutz | |
|---|---|---|
| Was ist das? | Andere Bedingungen bei gleicher Anforderung, damit das Können sichtbar wird. | Ein Teil der Leistung wird nicht oder weniger bewertet. |
| Beispiele | Mehr Zeit, Aufgaben vorgelesen, größere Schrift, technische Hilfen oder Platz für Nebenrechnungen, soweit die jeweilige Regelung dies erlaubt. | Rechtschreibung zählt im Diktat oder Aufsatz nicht mit, Vorlesen wird nicht benotet, mündliche Noten zählen stärker. |
| Im Zeugnis? | In der Regel nicht vermerkt. | Wird in vielen Ländern vermerkt. |
Über die Bedingungen entscheidet die zuständige Stelle nach den Regeln des jeweiligen Landes, häufig die Klassenkonferenz oder Schulleitung. Die konkreten Möglichkeiten hängen von Schulart, Jahrgangsstufe und Förderbedarf ab. Nicht jede hier genannte Maßnahme ist in jedem Land oder für jede Schwierigkeit zulässig. Zum Zeugnisvermerk hat das Bundesverfassungsgericht 2023 entschieden: Ein Hinweis auf nicht bewertete Rechtschreibung kann zulässig sein, darf aber nicht nur Kinder mit Legasthenie treffen (Urteil vom 22. November 2023, 1 BvR 2577/15 u. a.).
Für Lesen und Rechtschreiben haben alle Länder Regeln. Für das Rechnen gibt es fast überall weniger: Förderung ja, ein Verzicht auf die Mathematiknote meist nicht. Einige Beispiele aus den Regelungen:
Ergänzende amtliche Informationen: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen und Niedersachsen.
Die schulrechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich ändern. Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine verbindliche Rechtsauskunft. Bitte prüfen Sie vor einem Antrag die aktuelle Vorgabe des jeweiligen Kultusministeriums und fragen Sie bei Ihrer Schule nach.
Diese Übersicht wurde im Oktober 2026 für ausgewählte Länder mit amtlichen Stellen abgeglichen. Die übrigen Fundstellen sind nicht vollständig einzeln nachgeprüft. Bitte klären Sie aktuelle Vorgaben vor einem Antrag mit Schule und Kultusverwaltung; das hier ist keine verbindliche Rechtsauskunft.